Da die meisten Rettungsfahrzeuge ein Gewicht von 5 t oder sogar 6 t aufweisen, kann der Pkw-Schein nicht mehr genügen, es muss ein C1 für Fahrzeuge bis 7,5 t sein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre und ein Führerschein der Klasse B muss vorhanden sein.
Der Transport von Behinderten oder Kranken gilt als Personenbeförderung, daher ist der Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung notwendig. Dazu kommt noch, dass in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern die Ortskunde nachgewiesen werden muss.
Bei uns lernen Sie, wann Sie wie mit einem Rettungswagen fahren dürfen, wann vorsichtig und schonend für den Verletzten, wann Sie schnell fahren dürfen.
Unser Schulungsfahrzeug entspricht in seinem Fahrverhalten einem Rettungswagen, damit Sie Erfahrungen sammeln können, wie es sich bei schneller Fahrt in den Kurven verhält und wie Sie in kritischen Situationen richtig reagieren.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin und rufen Sie uns an unter +49 5121 12657 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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